Der WG-Mietvertrag

Der WG-Mietvertrag

Du suchst eine WG? Nicht nur die passenden Personen sind dabei wichtig, du solltest dich vorab auch über rechtliche Regelungen informieren. Gerade der WG-Mietvertrag stellt eine wichtige Grundlage für den weiteren Verlauf deines WG-Lebens dar. Hierzu haben wir dir die drei gängisten Beispiele vereinfacht dargestellt:

 

  • Ein WG-Mitglied als Hauptmieter
  • Alle WG-Mitglieder als Hauptmieter
  • Jedes WG-Mitglied als eigenständiger Mieter (pro Zimmer)

WG-Mietvertrag Modell 1: Ein WG-Mitglied als Hauptmieter

Bei diesem Vertragsmodell wird ein WG-Mitglied bestimmt, welches als Hauptmieter den Mietvertrag mit dem Vermieter abschließt. Dabei nehmen alle anderen WG-Mitglieder die Stellung als Untermieter des Hauptmieters ein. Der Hauptmieter ist einerseits Mieter (gegenüber dem Vermieter), als auch Vermieter (gegenüber allen WG-Mitgliedern).

Wichtig für die Hauptmieter: Achte darauf, dass im Vertrag die Untervermietung schriftlich mit aufgenommen wird. Normalerweise besitzt der Vermieter ein Mitspracherecht beim Mieterwechsel  und Neueinzug von WG-Mitgliedern und sollte hierbei um Erlaubnis gefragt werden. Um Problemen vorzubeugen, sollte es zudem möglich sein, dass ein Untermieter die Rolle des Hauptmieters einnehmen kann, falls der Hauptmieter selbst beispielsweise aus der WG ausziehen möchte.

 

Rechtliche Aspekte:

  • Der Hauptmieter der WG besitzt gegenüber dem Vermieter alle Rechte – er haftet somit für die gesamte WG und deren Verhalten
  • Wenn ein Untermieter mit der Miete in Verzug gerät, muss der Hauptmieter trotzdem für die gesamte Miete aufkommen (dies gilt ebenfalls für Beschädigungen in der Wohnung)
  • Die Untermieter sind wiederum nur dem Hauptmieter verpflichtet und haften nicht gesamtschuldnerisch
  • Den Untermietern darf nicht grundlos gekündigt werden auch hierbei gelten gesetzliche Regelungen (Infos rund um die Kündigung deines WG-Mietvertrags findest du auch bei uns)
  • Nachteile für die Untermieter: wenn der Hauptmieter sich nicht an Vereinbarungen hält und beispielsweise die Miete mehrmals nicht oder nicht pünktlich zahlt, kann der Vermieter den Mietvertrag kündigen. Hierbei ist es nicht relevant, wie gewissenhaft die Untermieter gehandelt haben. Das heißt zudem, dass alle WG-Mitglieder aus der Wohnung ausziehen müssen, wenn keine flexible Regelung bezüglich des Hauptmieters vereinbart wurde.

 

Fazit dieses Vertragsmodells:

  • Für Untermieter eignet sich dieses Modell gut, wenn sie nur einen kurzen bzw. absehbaren Zeitraum in der WG einziehen möchten
  • Für Hauptmieter eignet sich das Modell gut, wenn nur einzelne Zimmer vermietet werden sollen, die Wohnung später privat genutzt werden soll oder es in absehbarer Zeit zu finanziellen Schwierigkeiten kommen könnte

 

WG-Mietvertrag Modell 2: Alle WG-Mitglieder als Hauptmieter

Wie der Titel bereits aussagt, nehmen alle WG-Mitglieder eine Hauptmieter-Rolle gegenüber dem Vermieter ein. Dabei bekommt jedes Mitglied einen eigenständig unterzeichneten Mietvertrag und übernimmt somit die gesamte Haftung. Im Falle einer Kündigung muss deshalb jede Person eine eigene Kündigung aussprechen. Der Vermieter muss bei diesem Modell alle Vertragspartner mit einbeziehen und ansprechen.

 

Rechtliche Aspekte:

  • Durch die Gleichberechtigung haben alle Mieter die gleichen Rechte und Pflichten, sodass alle Mieter gesamtschuldnerisch haften
  • Die Gesamtschuld wird so definiert, dass der Vermieter von allen Vertragspartnern, beispielsweise bei der in Verzug geratenen Miete, diese in voller Höhe einfordern und im schlimmsten Fall einklagen kann.
  • Desweiteren kann ein WG-Mitglied einem anderen Mitbewohner keine Kündigung aussprechen, dieses Recht steht allein dem Vermieter zu.
  • Es bietet sich an eine Nachmieterregelung zu vereinbaren, um beim Wechsel von WG-Mitgliedern Problemen vorzubeugen. Diese regelt Details wie die Handhabung von Schönheitsreparaturen und die Anteile der Nebenkosten bei Auszug.

 

Fazit dieses Vertragsmodells:

  • Sehr risikoreich für die einzelnen Mieter
  • Vorteile für Vermieter: sie können die Forderungen, die einen einzelnen Mieter betreffen, direkt von der Person einfordern

 

WG-Mietvertrag Modell 3: Jedes WG-Mitglied als eigenständiger Mieter (pro Zimmer)

Dieses Vertragsmodell ist ähnlich wie das zweite Modell aufgebaut. Dabei wird auch ein Mietvertrag mit den Mitgliedern als eigenständige Mieter vereinbart, wobei der Vertragsgegenstand meist das einzelne WG-Zimmer und die Mitbenutzung weiterer Zimmer (wie Bad oder Küche) darstellt.

 

Rechtliche Aspekte:

  • Die Mieter haften nur für ihren eigenen Mietvertrag, unabhängig von dem schuldhaften Verhalten der anderen WG-Mitglieder.
  • Die Abrechnung der Nebenkosten muss für jeden Mieter getrennt erfolgen. Vermieter erheben deshalb meist eine Nebenkostenpauschale.
  • Neben der Einhaltung der Kündigungsfrist muss sich das WG-Mitglied nach Auszug nicht um einen Nachmieter kümmern.
  • Neue WG-Mitglieder werden einzig vom Vermieter ausgewählt und die bisherigen WG-Mitglieder besitzen hierbei kein Mitspracherecht.

 

Fazit dieses Vertragsmodells:

  • Empfehlenswert für Studierende, für die die WG-Atmosphäre nicht die oberste Priorität darstellt.
ModellInformationenRechtliche Aspekte: Nice-to-knowAnmerkungenFür wen eignet sich dieses Modell?
WG-Mitglied als Hauptmieter• Bestimmung eines WG-Mitglieds als „offizieller“ Hauptmieter

-> dieser unterschreibt den Mietvertrag mit dem Vermieter

• Alle anderen WG-Mitglieder gelten als Untermieter (des Hauptmieters)

• Hauptmieter ist gleichzeitig Mieter (gegenüber dem Vermieter), als auch Vermieter (gegenüber allen WG-Mitgliedern).
• Der Hauptmieter haftet als offizieller Mieter der Wohnung für die gesamte WG und deren Verhalten

• Hauptmieter ist allgemein in der Bringschuld: Falls ein Untermieter mit der Miete in Verzug gerät, muss der Hauptmieter trotz allem für die gesamte Miete aufkommen (dies gilt ebenfalls für Beschädigungen in der Wohnung)

• Vorteil für die Untermieter: diese sind nur dem Hauptmieter verpflichtet und haften nicht gesamtschuldnerisch

• Den Untermietern darf nicht grundlos gekündigt werden
-> auch hierbei gelten gesetzliche Regelungen (Infos zu Kündigungsfristen folgen im nächsten Blog Beitrag)

• Nachteile für die Untermieter: Der Vermieter kann jederzeit den Mietvertrag kündigen, wenn sich der Hauptmieter nicht an Vereinbarungen hält (z.B. die Miete mehrmals nicht oder nicht pünktlich zahlt). Die Handlungen oder Gewissenhaftigkeit der Untermieter sind dabei irrelevant.
Besonders wichtig für die Hauptmieter:

• Untervermietung muss schriftlich festgehalten und genehmigt

• bei Einzug von neuen WG-Mitgliedern sollte der Vermieter vorab gefragt werden

• Prävention: es sollte möglich sein, dass ein Untermieter die Rolle des Hauptmieters einnehmen kann, falls der Hauptmieter selbst aus der WG ausziehen möchte.
Für Untermieter:

• Der Einzug ist nur für einen kurzen bzw. absehbaren Zeitraum in einer WG bestimmt.

Für Hauptmieter:

• nur einzelne Zimmer sollen vermietet werden sollen und die Wohnung soll später privat genutzt werden

Sonderfall:

• Untervermietung aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten
Alle WG-Mitglieder als Hauptmieter• alle WG-Mitglieder sind Hauptmieter

• Jeder Mieter erhält einen eigenen Vertrag und trägt damit die Haftung. --> Wichtig: im Falle einer Kündigung muss jede Person eine eigene Kündigung aussprechen.

• Der Vermieter muss bei diesem Modell alle Vertragspartner mit einbeziehen und ansprechen.
• Gleichberechtigung aller Mieter
--> Haftung als Gesamtschuldner

• Definition Gesamtschuld: der Vermieter kann von allen Mietern die Miete bei Verzug in voller Höhe einfordern und im schlimmsten Fall einklagen

• Eine Kündigung eines WG-Mitglieds kann nur durch den Vermieter erfolgen

• Tipp: Nachmieterregelung aufsetzen, um beim Wechsel von WG-Mitgliedern Problemen vorzubeugen. Diese regelt Details wie die Handhabung von Schönheitsreparaturen und die Anteile der Nebenkosten bei Auszug.
• Sehr risikoreich für die einzelnen Mieter
• Vorteile für Vermieter: Forderungen der einzelnen Mieter können direkt von der Person eingefordert werden
• prinzipiell für alle Studenten geeignet
Jedes WG-Mitglied als eigenständiger Mieter (pro Zimmer)• Ähnlicher Aufbau wie Modell 2

• WG-Mitglieder als eigenständige Mieter: Vertragsgegenstand ist meist das einzelne WG-Zimmer und die Mitbenutzung weiterer Zimmer (wie Bad oder Küche)
• Haftung nur für den eigenen Vertrag, unabhängig von dem schuldhaften Verhalten der anderen WG-Mitglieder.

• Getrennte Abrechnung der Nebenkosten: Vermieter erheben deshalb meist eine Nebenkostenpauschale.

• Neue WG-Mitglieder werden einzig vom Vermieter ausgewählt und die bisherigen WG-Mitglieder besitzen hierbei kein Mitspracherecht.
• Wichtig: neben der Einhaltung der Kündigungsfrist muss sich das WG-Mitglied nach Auszug nicht um einen Nachmieter kümmern.• Empfehlenswert für Wochenendheimfahrer oder Studenten, für die die WG-Atmosphäre nicht die oberste Priorität darstellt.

 

 

 

Quelle: Ratgeber Immowelt

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